Ende des Sonntagswaschverbots in Taufkirchen

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Foto: Shutterstock

Die Sonntagswäsche und deren lokales Verbot erzürnt viele Betreiber von Autowaschanlagen. Im bayrischen Taufkirchen gibt es nun eine Verordnung der Gemeinde, die dies zukünftig regelt.

In der beschaulichen Gemeinde Taufkirchen fand kürzlich eine rege Diskussion statt, die ein nahezu alltägliches Thema betrifft: das Sonntagswaschverbot. In Bayern, wo traditionell der Sonntag als Ruhetag besonders geschützt wird, herrscht keine einheitliche rechtliche Lage im Bundesland, ob an Sonntagen Autos in gewerblichen Waschanlagen gewaschen werden dürfen oder nicht. Die Gemeinde Taufkirchen (Vlies) hat nun dazu eine eigene Entscheidung getroffen.

Gegner der Sonntagswäsche

Befürworter eines strikten Sonntagswaschverbots berufen sich auf den Schutz der Sonntagsruhe. Sie argumentieren, dass die Geräuschentwicklung und die damit verbundene Unruhe die gesetzlich festgeschriebene Erholungsfunktion dieses Tages untergraben würden. Weiterhin sehen sie darin eine Bewahrung traditioneller Werte und sozialer Normen, die in einer Gesellschaft, die immer rasanter wird, zunehmend wichtiger werden.

Befürworter der Sonntagswäsche

Gegner eines Verbots weisen darauf hin, dass das Autowaschen am Sonntag für viele Berufstätige eine notwendige Flexibilität bietet, da unter der Woche oft keine Zeit dafür bleibt. Sie betonen außerdem, dass moderne Autowaschanlagen leise sind und somit die Ruhe kaum beeinträchtigen. Darüber hinaus stellen sie die Frage nach individueller Freiheit und dem Recht, selbst zu entscheiden, wann man welche Tätigkeiten verrichtet.

Neue Verordnung in Taufkirchen

In Taufkirchen schließlich kam es nun zu einem bemerkenswerten Entscheid: Die rechtliche Lage zur Autowäsche am Sonntag wurde in einer Verordnung festgehalten, die eine Einzelfallprüfung vorsieht. Die emissionsschutzrechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt in Erding, wie Bürgermeister Stefan Haberl erläuterte. Dennoch ist ein generelles Sonntagswaschverbot in Taufkirchen vom Tisch. Die neue Verordnung schaffe somit vor allem eines: „Klarheit“, wie Haberl Medienberichten zufolge äußerte. Einige politische Vertreter betrachteten bei ihrer Entscheidung auch die wirtschaftliche Konkurrenzlage, die entsteht, wenn umliegende Gemeinden eine Sonntagswäsche zulassen würden und den Unternehmen in Taufkirchen diese Möglichkeit nicht gegeben würde.

Diese Entwicklung steht im Kontrast zu einigen anderen Orten in Bayern, auch zu den beiden Städten im Landkreis, Erding und Dorfen, wo es keine Verordnung dazu gibt und folglich Sonntag als Ruhetag die Autowäsche ausschließt. In Taufkirchen betrifft die neue Verordnung drei SB-Waschplätze, über die nun in einer Einzelfallbetrachtung entschieden werden wird. Grundsätzlich variieren die Regelungen zum Sonntagswaschverbot jedoch stark zwischen den verschiedenen bayerischen Gemeinden.

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Autor: Sandra Schäfer

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Die Sonntagswäsche und deren lokales Verbot erzürnt viele Betreiber von Autowaschanlagen. Im bayrischen Taufkirchen gibt es nun eine Verordnung der Gemeinde, die dies zukünftig regelt.

In der beschaulichen Gemeinde Taufkirchen fand kürzlich eine rege Diskussion statt, die ein nahezu alltägliches Thema betrifft: das Sonntagswaschverbot. In Bayern, wo traditionell der Sonntag als Ruhetag besonders geschützt wird, herrscht keine einheitliche rechtliche Lage im Bundesland, ob an Sonntagen Autos in gewerblichen Waschanlagen gewaschen werden dürfen oder nicht. Die Gemeinde Taufkirchen (Vlies) hat nun dazu eine eigene Entscheidung getroffen.

Gegner der Sonntagswäsche

Befürworter eines strikten Sonntagswaschverbots berufen sich auf den Schutz der Sonntagsruhe. Sie argumentieren, dass die Geräuschentwicklung und die damit verbundene Unruhe die gesetzlich festgeschriebene Erholungsfunktion dieses Tages untergraben würden. Weiterhin sehen sie darin eine Bewahrung traditioneller Werte und sozialer Normen, die in einer Gesellschaft, die immer rasanter wird, zunehmend wichtiger werden.

Befürworter der Sonntagswäsche

Gegner eines Verbots weisen darauf hin, dass das Autowaschen am Sonntag für viele Berufstätige eine notwendige Flexibilität bietet, da unter der Woche oft keine Zeit dafür bleibt. Sie betonen außerdem, dass moderne Autowaschanlagen leise sind und somit die Ruhe kaum beeinträchtigen. Darüber hinaus stellen sie die Frage nach individueller Freiheit und dem Recht, selbst zu entscheiden, wann man welche Tätigkeiten verrichtet.

Neue Verordnung in Taufkirchen

In Taufkirchen schließlich kam es nun zu einem bemerkenswerten Entscheid: Die rechtliche Lage zur Autowäsche am Sonntag wurde in einer Verordnung festgehalten, die eine Einzelfallprüfung vorsieht. Die emissionsschutzrechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt in Erding, wie Bürgermeister Stefan Haberl erläuterte. Dennoch ist ein generelles Sonntagswaschverbot in Taufkirchen vom Tisch. Die neue Verordnung schaffe somit vor allem eines: „Klarheit“, wie Haberl Medienberichten zufolge äußerte. Einige politische Vertreter betrachteten bei ihrer Entscheidung auch die wirtschaftliche Konkurrenzlage, die entsteht, wenn umliegende Gemeinden eine Sonntagswäsche zulassen würden und den Unternehmen in Taufkirchen diese Möglichkeit nicht gegeben würde.

Diese Entwicklung steht im Kontrast zu einigen anderen Orten in Bayern, auch zu den beiden Städten im Landkreis, Erding und Dorfen, wo es keine Verordnung dazu gibt und folglich Sonntag als Ruhetag die Autowäsche ausschließt. In Taufkirchen betrifft die neue Verordnung drei SB-Waschplätze, über die nun in einer Einzelfallbetrachtung entschieden werden wird. Grundsätzlich variieren die Regelungen zum Sonntagswaschverbot jedoch stark zwischen den verschiedenen bayerischen Gemeinden.

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