Schaden und Flucht: Auto zu groß für Waschanlage

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Foto: Shutterstock

Nach einem umfassenden Schadensfall und anschließender Flucht aus einer Waschanlage kam es nun zu einem Gerichtsurteil, das Waschanlagenbetreiber aufhorchen lässt. Die Uneinsichtigkeit des Schadensverursachers ist dabei glücklicherweise nicht der Normalfall.

In einem ungewöhnlichen Vorfall in einer Waschanlage in Vaterstetten hat ein Sprinter-Fahrer nach der Benutzung einer Autowaschanlage einen erheblichen Schaden verursacht. Der Kunden, beruflich als Spediteur tätig,  versuchte sein Fahrzeug durch die Waschstraße zu manövrieren, obwohl dessen Fahrzeug für die Anlage zu groß war. Dies führte zu erheblichen Beschädigungen sowohl am Fahrzeug als auch an der Waschanlagenstruktur.

Hintergrund des Zwischenfalls

Der Vorfall ereignete sich in einer öffentlich zugänglichen Autowaschanlage, die normalerweise für Pkws ausgelegt ist. Der Fahrer des Kleintransporters ignorierte offenbar die Höhenbegrenzungen und Warnschilder, die auf die maximal zulässige Fahrzeughöhe hinweisen. Beim Nutzen der Waschanlage beschädigte das zu hohe Fahrzeug dann Teile der Führungsschienen sowie Bürsten und Trocknungsanlagen.

Ausmaß des Schadens

Der Schädiger hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und stand nun in Ebersberg vor Gericht. Ein Gutachter bezifferte den Schaden auf 41.525 EUR. Der Verteidiger des Fahrers versuchte vor Gericht glaubhaft zu machen, dass sein Mandant den Schaden nicht bemerkt hätte. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Der Richter hatte im Verlauf des Gerichtsverfahrens Aufnahmen der Überwachungskameras gesichtet, die sowohl die Hinweisschilder zur Höhenbegrenzung als auch die Schäden an Anlage und Fahrzeug dokumentierten. So kam der Richter zu der Erkenntnis, dass der Schädiger „mit Gewalt“ durch die Anlage gefahren sei. Der Staatsanwalt führte an, dass der Angeklagte keine Reue für sein Verhalten gezeigt habe und forderte neben einer Geldstraße auch eine Verlängerung des Führerscheinentzugs, so dass der Angeklagte nun weitere drei Monate auf seinen Führerschein verzichten müsse. Dem Richter sei dabei bewusst, dass seine Firma darunter wohl zu leiden habe, erklärte er im Verlauf der Urteilsbekanntgabe.

Implikationen für die Branche

Dieser Vorfall zeigt die Notwendigkeit von professioneller Kameraüberwachung, die in diesem Fall der Beweissicherung diente. Die sichtbaren Hinweisschilder waren ein zentrales Element in der Entscheidungsfindung während des Gerichtsverfahrens. Für Betreiber könnte dies ein weiterer Anlass sein, ihre Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um solche Ereignisse zu verhindern oder optimal auf diese vorbereitet zu sein.

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Autor: Sandra Schäfer

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Nach einem umfassenden Schadensfall und anschließender Flucht aus einer Waschanlage kam es nun zu einem Gerichtsurteil, das Waschanlagenbetreiber aufhorchen lässt. Die Uneinsichtigkeit des Schadensverursachers ist dabei glücklicherweise nicht der Normalfall.

In einem ungewöhnlichen Vorfall in einer Waschanlage in Vaterstetten hat ein Sprinter-Fahrer nach der Benutzung einer Autowaschanlage einen erheblichen Schaden verursacht. Der Kunden, beruflich als Spediteur tätig,  versuchte sein Fahrzeug durch die Waschstraße zu manövrieren, obwohl dessen Fahrzeug für die Anlage zu groß war. Dies führte zu erheblichen Beschädigungen sowohl am Fahrzeug als auch an der Waschanlagenstruktur.

Hintergrund des Zwischenfalls

Der Vorfall ereignete sich in einer öffentlich zugänglichen Autowaschanlage, die normalerweise für Pkws ausgelegt ist. Der Fahrer des Kleintransporters ignorierte offenbar die Höhenbegrenzungen und Warnschilder, die auf die maximal zulässige Fahrzeughöhe hinweisen. Beim Nutzen der Waschanlage beschädigte das zu hohe Fahrzeug dann Teile der Führungsschienen sowie Bürsten und Trocknungsanlagen.

Ausmaß des Schadens

Der Schädiger hatte Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt und stand nun in Ebersberg vor Gericht. Ein Gutachter bezifferte den Schaden auf 41.525 EUR. Der Verteidiger des Fahrers versuchte vor Gericht glaubhaft zu machen, dass sein Mandant den Schaden nicht bemerkt hätte. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Der Richter hatte im Verlauf des Gerichtsverfahrens Aufnahmen der Überwachungskameras gesichtet, die sowohl die Hinweisschilder zur Höhenbegrenzung als auch die Schäden an Anlage und Fahrzeug dokumentierten. So kam der Richter zu der Erkenntnis, dass der Schädiger „mit Gewalt“ durch die Anlage gefahren sei. Der Staatsanwalt führte an, dass der Angeklagte keine Reue für sein Verhalten gezeigt habe und forderte neben einer Geldstraße auch eine Verlängerung des Führerscheinentzugs, so dass der Angeklagte nun weitere drei Monate auf seinen Führerschein verzichten müsse. Dem Richter sei dabei bewusst, dass seine Firma darunter wohl zu leiden habe, erklärte er im Verlauf der Urteilsbekanntgabe.

Implikationen für die Branche

Dieser Vorfall zeigt die Notwendigkeit von professioneller Kameraüberwachung, die in diesem Fall der Beweissicherung diente. Die sichtbaren Hinweisschilder waren ein zentrales Element in der Entscheidungsfindung während des Gerichtsverfahrens. Für Betreiber könnte dies ein weiterer Anlass sein, ihre Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um solche Ereignisse zu verhindern oder optimal auf diese vorbereitet zu sein.

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