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Pflicht für mehr Fahrassistenzsysteme in Neuwagen ab Juli

Foto: Shutterstock

Die Einführung von verpflichtenden Fahrassistenzsystemen ab Juli 2024 markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Automobilindustrie. Für Waschanlagenbetreiber ergeben sich daraus sowohl Herausforderungen als auch Möglichkeiten zur Differenzierung im Markt. 

Ab Juli 2024 stehen weitere Veränderungen im Automobilsektor an, die sich auch auf die Betreiber von Autowaschanlagen auswirken werden. Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, beschlossen, dass neue Fahrzeugmodelle standardmäßig mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen (FAS) ausgestattet sein müssen. Dieser Schritt legt neue Grundsteine für die Integration von Technologien wie Notbremsassistenten, Warnsystemen beim Rückwärtsfahren und weiteren Assistenzsystemen, welche durchaus Einfluss auf den Waschprozess haben könnten.

Auswirkungen auf Sicherheit und Fahrverhalten

Diese Änderungen sind Teil einer EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und das Risiko schwerwiegender Unfälle zu minimieren. Notbremsassistenten können beispielsweise unmittelbar vor drohenden Kollisionen eingreifen, indem sie selbstständig eine Vollbremsung einleiten. Für Waschanlagen bedeutet dies, Eventualitäten bei der Fahrzeugführung innerhalb der Anlage miteinzuplanen – etwa wenn ein Auto abrupt stoppt, weil die Fahrzeugsensoren irrtümlich ein Hindernis erkennen.

Herausforderungen für die Carwash-Branche

Auch wenn der Waschvorgang mit dieser Art ausgerüsteten Neuwagen weiterhin gleich abläuft, ergeben sich aus den Neuerungen eine Reihe von Herausforderungen für Waschanalgenbetreiber. Es wird immer wichtiger, dass Waschanlagen und ihre Betriebsabläufe kompatibel mit den modernen Systemen sein müssen. Die Interaktionen zwischen den Sensoren der FAS und den mechanischen Komponenten der Waschanlagen bedürfen intensiver Tests, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Fahrzeuge während des Waschvorgangs gewährleistet bleibt und keine Fehlfunktionen auftreten.

Anpassungen der Waschprogramme

Waschanlagenbetreiber werden möglicherweise ihre Unternehmen anpassen müssen, um solchen Problemen vorzubeugen. Zu den notwendigen Anpassungen könnte gehören:

  • Vertiefte Kenntnisse über die genauen Funktionsweisen der FAS-Sensoren
  • Schulung des Personals im Hinblick auf den Umgang mit neuesten Fahrzeugmodellen und deren Technologien
  • Installation von Warnhinweisen für Kunden, um sie über die korrekte Vorbereitung ihres Fahrzeugs für den Waschgang zu informieren

Auch Hersteller von Waschtechnik und -ausstattung werden die Entwicklungen genau beobachten müssen, um gegebenenfalls eigene Anpassungen vornehmen und testen zu können.

Investition in die Zukunft

Trotz der Herausforderungen bieten die neuen technologischen Standards auch Chancen. Waschanlagenbetreiber, die sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen und entsprechend investieren, können sich als Vorreiter in Sachen Innovation sowie Kundenfreundlichkeit positionieren. Durch Investitionen in modernste Anlagentechnik und Weiterbildung kann langfristig nicht nur die Kundenzufriedenheit gesteigert, sondern auch ein Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit geleistet werden. Da die neuen Regelungen keine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge im Markt vorsehen, werden sich die neuen Vorgaben erst zeitlich verzögert in größerer Menge im Markt auswirken. Vorbereitungen darauf sollten bei der Anlagenplanung aktueller Bauprojekte der bereits berücksichtigt werden.

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Autor: Sandra Schäfer

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Pflicht für mehr Fahrassistenzsysteme in Neuwagen ab Juli

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Die Einführung von verpflichtenden Fahrassistenzsystemen ab Juli 2024 markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Automobilindustrie. Für Waschanlagenbetreiber ergeben sich daraus sowohl Herausforderungen als auch Möglichkeiten zur Differenzierung im Markt. 

Ab Juli 2024 stehen weitere Veränderungen im Automobilsektor an, die sich auch auf die Betreiber von Autowaschanlagen auswirken werden. Die Europäische Union hat im Rahmen ihrer Bemühungen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, beschlossen, dass neue Fahrzeugmodelle standardmäßig mit fortschrittlichen Fahrassistenzsystemen (FAS) ausgestattet sein müssen. Dieser Schritt legt neue Grundsteine für die Integration von Technologien wie Notbremsassistenten, Warnsystemen beim Rückwärtsfahren und weiteren Assistenzsystemen, welche durchaus Einfluss auf den Waschprozess haben könnten.

Auswirkungen auf Sicherheit und Fahrverhalten

Diese Änderungen sind Teil einer EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und das Risiko schwerwiegender Unfälle zu minimieren. Notbremsassistenten können beispielsweise unmittelbar vor drohenden Kollisionen eingreifen, indem sie selbstständig eine Vollbremsung einleiten. Für Waschanlagen bedeutet dies, Eventualitäten bei der Fahrzeugführung innerhalb der Anlage miteinzuplanen – etwa wenn ein Auto abrupt stoppt, weil die Fahrzeugsensoren irrtümlich ein Hindernis erkennen.

Herausforderungen für die Carwash-Branche

Auch wenn der Waschvorgang mit dieser Art ausgerüsteten Neuwagen weiterhin gleich abläuft, ergeben sich aus den Neuerungen eine Reihe von Herausforderungen für Waschanalgenbetreiber. Es wird immer wichtiger, dass Waschanlagen und ihre Betriebsabläufe kompatibel mit den modernen Systemen sein müssen. Die Interaktionen zwischen den Sensoren der FAS und den mechanischen Komponenten der Waschanlagen bedürfen intensiver Tests, um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Fahrzeuge während des Waschvorgangs gewährleistet bleibt und keine Fehlfunktionen auftreten.

Anpassungen der Waschprogramme

Waschanlagenbetreiber werden möglicherweise ihre Unternehmen anpassen müssen, um solchen Problemen vorzubeugen. Zu den notwendigen Anpassungen könnte gehören:

  • Vertiefte Kenntnisse über die genauen Funktionsweisen der FAS-Sensoren
  • Schulung des Personals im Hinblick auf den Umgang mit neuesten Fahrzeugmodellen und deren Technologien
  • Installation von Warnhinweisen für Kunden, um sie über die korrekte Vorbereitung ihres Fahrzeugs für den Waschgang zu informieren

Auch Hersteller von Waschtechnik und -ausstattung werden die Entwicklungen genau beobachten müssen, um gegebenenfalls eigene Anpassungen vornehmen und testen zu können.

Investition in die Zukunft

Trotz der Herausforderungen bieten die neuen technologischen Standards auch Chancen. Waschanlagenbetreiber, die sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen und entsprechend investieren, können sich als Vorreiter in Sachen Innovation sowie Kundenfreundlichkeit positionieren. Durch Investitionen in modernste Anlagentechnik und Weiterbildung kann langfristig nicht nur die Kundenzufriedenheit gesteigert, sondern auch ein Beitrag zur Straßenverkehrssicherheit geleistet werden. Da die neuen Regelungen keine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge im Markt vorsehen, werden sich die neuen Vorgaben erst zeitlich verzögert in größerer Menge im Markt auswirken. Vorbereitungen darauf sollten bei der Anlagenplanung aktueller Bauprojekte der bereits berücksichtigt werden.

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