Stromerzeugung: Anpassungen im EEG geplant
In Zukunft sollen EEG-Neuanlagen keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen erhalten, und Übertragungsnetzbetreiber bekommen die Möglichkeit, Anlagen abzuregeln, um negative Preise zu vermeiden. Diese Maßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums sollen den Anreiz für Energiespeicher erhöhen und zudem das Ziel fördern, alle Anlagen für den Netzbetrieb steuer- und überwachbar zu machen. Für Betreiber von gewerblichen Stromerzeugeranlagen, wie Waschanlagenbetreiben mit der Nutzung von Photovoltaikanlagen, sind Änderungen verbunden, die jedoch nur bestimmte Fälle betreffen.
Die Mehrheit von Waschanlagen in Deutschland produziert Strom zum Eigenverbrauch durch Photovoltaikanlagen. Damit folgen diese Unternehmen den politischen Zielsetzungen zur Energiewende. Gleichzeitig erhöhen sie damit auch ihre Unabhängigkeit von der Stromversorgung durch Netzbetreiber. Diejenigen Unternehmen, die Strom nicht nur zum Eigenverbrauch produziert haben, sondern in das Energienetz einspeisten, können derzeit unter bestimmten Umständen Einspeisevergütungen erhalten.
Mehr Steuerbarkeit und Anreize für Speicher
Mit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Reaktion auf die Marktentwicklung am Strommarkt. Durch den zuletzt stetigen Zuwachs an Anlagen mit Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen standen Netzbetreiber regional und zeitweise vor hohen Überproduktionen und zugleich den Verpflichtungen zur Zahlung von Einspeisevergütungen. Damit wurde die Energieleistung im deutschen Stromnetz stark beansprucht und Schwankungen in der Versorgungssicherheit drohten. Notwendige Ausregelungen stellten Netzbetreiber immer wieder vor Herausforderungen. Mit den Neuerungen im EEG soll darauf reagiert werden. Änderungen betreffen aber nur Neuanlagen, so dass Anlagen, die bereits genutzt werden und sowie Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten von den neuen Regelungen nicht betroffen sind.
Zukünftig soll es Netzbetreibern ermöglicht werden, die Einspeisung in bestehende Netze abzuregeln und auch die Einspeisevergütung soll angepasst werden. Garantierte Einspeisevergütungen sollen größtenteils vollständig entfallen, wenn der Anteil an regenerativem Strom zu hoch ist. Auch Vergütungen bei negativen Preisen an der Strombörse sollen vollständig entfallen. Grundlage für solche Maßnahmen sind jedoch immer regionale Netzauslastungen.
Mehr Marktbeteiligung
Das Ziel der EEG-Anpassung ist die Förderung von Speicherkapazitäten für produzierten Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Als weitere Maßnahme ist eine Vereinfachung der Direktvermarktung geplant, welche schrittweise in Dreijahresschritten auf die Grenze von 25 Kilowatt abgesenkt werden sollen.
Wie sich die geplanten Änderungen auf Betreiber von Photovoltaikanlagen im Bestand und auf Anlagen, die zukünftig zur Energiegewinnung bei neuen Waschanlagen geplant sind, auswirken, werden die weiteren Entwicklungen in den Verhandlungen zur EEG-Anpassung zeigen. Hier ist der gesetzgeberische Prozess derzeit noch nicht abgeschlossen.